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Subventions­recht

Öffentliches Wirtschafts­recht und kulturelle Projekt­förderung

Der Bereich der kulturellen Projektförderung und Wirtschaftsförderung ist dem sog. öffentlichen Wirtschaftsrecht zuzuordnen. Im Rahmen der Coronapandemie begleitete Rechtsanwalt Nico Hartmann zahlreiche Antragsteller im Zusammenhang mit der Beantragung, Durchführung und Abwicklung der gewährten Fördermittel.

Fachkundige und juristische Unterstützung

Um eine reibungslose Mittelverwendung gewährleisten zu können, kann es hilfreich sein, bereits im Vorfeld der Beantragung fachkundige und juristische Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Denn durch die präventive und detaillierte Prüfung von allgemeinen Förderbestimmungen, den Gegebenheiten des Antragsverfahrens sowie der entsprechenden Aufarbeitung der Antragsvoraussetzungen und Berechtigungen ist es möglich, vermeidbaren Fehlerstellungen aus dem Weg zu gehen.

Zugang zu öffentlichen Geldern

Klar ist, dass der Zugang zu öffentlichen Geldern für viele Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kulturschaffende von entscheidender Bedeutung ist. Um die Erreichung des Fördermittelzwecks nicht durch Fehler im Rahmen der Mittelverwendung zu gefährden, was neben Rückforderungen seitens des Fördermittelgebers auch strafrechtliche Relevanz haben kann, empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld der Beantragung fachkundige Rechtsberatung einzuholen.

Lassen Sie sich beraten

Rechtsanwalt Nico Hartmann berät zu allgemeinen Förderbestimmungen, den Gegebenheiten des Antragsverfahrens, Antragsberechtigungen, den Inhalten der jeweiligen Förderverträge und vielem mehr. Darüber hinaus gehören auch rechtliche Gestaltungen in Bezug auf Projektinhalte und projektimmanente Mittelverauslagungen und die damit einhergehende juristische Optimierung der Mittelverwendung zum Tätigkeitsbereich von Rechtsanwalt Nico Hartmann. Darüber hinaus gehören auch die Erstellung von Projektbeschreibungen, Änderungsanträgen und Verwendungsnachweisen sowie die nachträgliche Verteidigung derselben zu den angebotenen Leistungen.

Individuelle und strategisch sinn­volle Lösungs­modelle

Um individuelle und strategisch sinnvolle Lösungsmodelle zu entwerfen, ist es unerlässlich, sich neben den Gegebenheiten der Subventionsprogramme auch mit den Zielvorstellungen der Antragssteller bzw. Projektträger auseinanderzusetzen. Denn Ziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, Ihre Projekte erfolgreich umzusetzen und Ihre Rechte zu wahren.

Ich nehme mir für Sie Zeit

Daher nimmt sich Rechtsanwalt Hartmann stets die Zeit, um Ihre Situation und Zielvorstellungen zu verstehen.

„Zögern Sie nicht, sich bei Fragen oder Problemen an mich zu wenden. Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie unser Büro direkt an, um einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren. Ich freue mich darauf, Ihnen helfen zu dürfen!“

Rechtsanwalt Nico Hartmann

Bau- und Architektenrecht
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Telefon: (03831) 3035029