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Was sind Elefantenrennen und sind diese erlaubt?

Überholvorgang von LKWs auf der Autobahn

In aller Regel nein!

Überholt ein LKW auf der Autobahn einen anderen, wird umgangssprachlich gerne von einem „Elefantenrennen“ gesprochen. Ein solcher Überholvorgang ist in der Regel verboten und erfüllt den Bußgeldtatbestand des § 5 Absatz 2 Satz 2 StVO.

Erlaubt wäre der Überholvorgang nur , wenn

  1. der Überholer mindestens 10 km/h schneller ist als der zu Überholende und
  2. der Überholvorgang insgesamt maximal 45 Sekunden dauert.

Gerade an der letzten Voraussetzung hapert es in aller Regel. Wird dann bei diesem verbotenen „Elefantenrennen“ ein nachfolgender Pkw behindert, ist der Bußgeldtatbestand erfüllt.

Behinderung des Verkehrs vermeiden

Begründet wird dieses mit dem Zweck der Vorschrift, eine Behinderung des übrigen Verkehrs durch zu lang andauernde Überholvorgänge zu vermeiden. Das wäre nicht der Fall, wenn sich das Überholen bei wenig Verkehr auf einer dreispurigen Autobahn stattfindet. Dann könnte ja der Pkw-Verkehr ohne Probleme auf die äußere linke Spur ausweichen. Das Gleich gilt natürlich bei einer ansonsten leeren Autobahn.

Rechtsanwältin Lüdtke

Fachanwältin für Strafrecht
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Mediatorin (DAA)

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